Kontaktdaten

Level 01
Tegernseer Landstr. 302
81549 München

Tel.: 089 / 9705 1415
Fax: 089 / 9705 1416
   
E-Mail: info@level-01.de
Web: www.level-01.de
   
Bürozeiten:
Mo - Do: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

Wenn Sie Fragen haben oder Interesse an einem Angebot, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

AGB von LEVEL-01


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Raumvermietung

1. Vermietung für private und gewerbliche Veranstaltungen:

Die Eventlocation „LEVEL-01 " kann für private sowie auch für betriebliche Veranstaltungen angemietet werden. Keinesfalls stellen wir den Raum für öffentliche Veranstaltungen und Facebook-Parties zur Verfügung. Sollte dies dem Vermieter erst nach Vertragsabschluss bekannt werden, führt dies zur sofortigen Stornierung der Buchung und der Mietvertrag verliert umgehend seine Gültigkeit. Die bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall nicht mehr erstattet.

Wir treten hier nur als Vermieter der Räumlichkeiten, und nicht als Veranstalter auf um eventuell benötigte Genehmigungen und anfallende Kosten (z. B. GEMA, Bezirksinspektion) muss sich der Mieter/Veranstalter selbst kümmern.
Gesetzliche Vorschriften (z.B. Jugendschutzgesetz ) sind einzuhalten.

2. Verpflegung:

Speisen und Getränke können vom Mieter selbst mitgebracht, oder über einen beauftragten Partyservice angeliefert werden. Von uns wird keine Bewirtung angeboten.
Bei stundenweiser Anmietung des Raumes ist die Benützung der Kühlschränke nicht im Mietpreis inbegriffen.

3. Nichtraucherschutz:

In den gesamten Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. Rauchen ist im Freien, nur vor dem straßenseitigen Eingang möglich.
Da die Räumlichkeiten tagsüber für sportliche Zwecke genutzt werden, müssen wir für den Fall, dass das Rauchverbot nicht eingehalten wurde, den Raum mit einem Ozongenerator luftreinigen lassen. Diese Kosten, sowie einen eventuellen Mietausfall für die Dauer der Reinigung stellen wir dem Mieter in Rechnung.

 

4. Besichtigungsmöglichkeiten:

Es besteht die Möglichkeit die Location vorab zu besichtigen:

  • Mo. - Do. 8.00 - 12.30 Uhr, und nach Vereinbarung.

5. Gästetzahl:

Die Höchstgästezahl für den Veranstaltungsraum beträgt 60 Personen.

6. Altersgrenze der Veranstalter:

Das Mindestalter des Veranstalters ist 18 Jahre. Für den Veranstalter besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Veranstaltung.
Von Mietern zwischen 18 Jahren bis 25 Jahren ist die doppelte Kaution als Sicherheit zu hinterlegen.

7. Mietvertrag, Kaution und Übergabe:

  • 1. Für 24-Stunden-Mietvertrag:
    Bei Abschluss des Mietvertrages ist mindesten die halbe Miete als Anzahlung zur Zahlung fällig, des Weiteren ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
    Die restliche Miete und die Kaution (€ 400,00, bzw. bei 18-25jährigen € 800,00) sind vorab bei Schlüsselübergabe in bar zu bezahlen bzw. zu hinterlegen. Bei Übergabe und bei Rückgabe der Räumlichkeiten wird jeweils ein Protokoll erstellt, um den Zustand, sowie etwaige Mängel und Schäden festzuhalten. Liegen bei Rückgabe keine Beanstandungen vor, wird die Kaution in bar ausgezahlt, oder auf Wunsch auch überwiesen.
    Die Räumlichkeiten sind erst nach Vertragsabschluss und Anzahlung der Miete verbindlich gebucht.
  • 2. Für stundenweise Dauermietung:
    Bei Abschluss des Mietvertrages ist die vereinbarte Kaution zu hinterlegen, sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Unterzeichners vorzulegen.
    Die Räumlichkeiten sind erst nach Vertragsabschluss und Zahlung der vereinbarten Kaution verbindlich gebucht.

8. Stornokosten:

  • 1. Für 24-Stunden-Mietvertrag:
    Für Stornierung der bereits gebuchten Location fallen folgende Stornokosten an:
    Bis 2 Wochen vor Mietbeginn 30% des Buchungsbetrages
    Bis 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Buchungsbetrages
    Zu einem noch späteren Zeitpunkt wird der komplette Betrag fällig, da eine so kurzfristige Wiedervermietung nicht möglich ist.
  • 2. Für stundenweise Dauervermietung:
    Bis 4 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Kosten
    Bis 2 Wochen vor Mietbeginn 30% des Buchungsbetrages
    Bis 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Buchungsbetrages

9. Reinigung und Müllentsorgung:

Der angefallene Müll muss vom Mieter mitgenommen uns selbst entsorgt werden.
Die Reinigung des Raumes übernimmt der Mieter. Auf Anfrage kann die Endreinigung gegen eine Gebühr von € 250,00 beauftragt werden. Die Vorlaufzeit für den Reinigungsservice beträgt aus organisatorischen Gründen mindestens 4 Wochen.  Falls zum Zeitpunkt der Rückgabe des Veranstaltungsraumes an den Vermieter die Reinigungsarbeiten nicht vollständig abgeschlossen sind, fällt automatisch eine Reinigungspauschale von € 250,00 an. Diese Pauschale beruht auf der Annahme einer üblichen Verschmutzung nach Benützung der Räume. Bei unüblichen, stark verschmutzten Räumen (z. B. WC-Anlagen) wird der Mehraufwand zusätzlich berechnet.

Bei Rückgabe ist darauf zu achten, dass alle Fußböden trocken sind. Kurz vorher gewischte und noch feuchte Böden können nicht abgenommen werden. Für das Reinigen des Holzbodens darf keinesfalls ein Putzmittel verwendet werden. Auch für die Fliesenböden empfehlen wir nur mit warmem Wasser zu wischen, da die Böden sonst kleben. Hier bitte die aushängenden Reinigungshinweise beachten.

Die Verwendung von Konfetti, Luftschlangen und Glitter ist grundsätzlich untersagt.

10. Lärmbelästigung:

Unser Partyraum befindet sich im Kellergeschoss eines Wohnhauses. Wir bitten Sie auf unsere Mieter, sowie auf die Bewohner der Nachbarhäuser Rücksicht zu nehmen. Ab Mitternacht ist bzgl. der Musik auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Des Weiteren bitten wir auch beim Verlassen der Location oder bei einem Aufenthalt vor dem Haus (z. B. beim Rauchen) um Rücksicht.
Anzeigen, Beschwerden oder Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung gehen zu vollen Lasten des Mieters.
LIVE-MUSIK ist ausdrücklich untersagt

 

11. Schallpegelmessgerät:

Um einer Überschreitung der Lautstärke vorzubeugen, ist ein Schallpegelmessgerät eingebaut. Dieses Messgerät ist so eingebaut, dass die komplette Musikanlage ab einem dezibel-Bereich von 90 dB auf der Tanzfläche die Musik abschaltet.

Wichtig: Sollte das Messgerät sowie die Musikanlage in irgendeiner Weise manipuliert werden, wird in jedem Fall die komplette Kaution einbehalten.
Es sind mehrere Sicherheitsmerkmale an dem Gerät angebracht, bei dessen Beschädigung ein Fremdeingriff nachgewiesen werden kann. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen - auch während eines Partybetriebes durchzuführen, bzw. durchführen zu lassen.

12. Musikanlage:

Die Musikanlage darf nur mit unseren eingebauten Geräten betrieben werden.

Bei Zuwiderhandlung wird in jedem Fall die komplette Kaution einbehalten.

13. Sonderbedingungen für 18- bis 25-jährige:

Es ist eine Kaution von € 800,00 bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen. Die Kaution wird frühestens drei Werktage nach Ende der Party zurückbezahlt, wenn keine Beschwerden wegen Lärmbelästigung, Vandalismus usw. von den Nachbarn oder der Polizei an uns herangetragen werden. Sollten bei der Rücknahme Mängel oder Schäden festgestellt werden, kann die Kaution erst nach Vorliegen der Reparaturrechnung der Fremdfirma abgerechnet werden.
Der Vermieter behält sich vor; gegebenenfalls auf die Anwesenheit eines Sicberheitsdienstes während des Partybetriebes zu bestehen. Dies liegt im Ermessen des Vermieters und wird selbstverständlich vor Vertragsunterzeichnung festgelegt.

14. Videoüberwachung

Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen wird der Eingangsbereich auf der Straßenseite, sowie der Außenbereich beim Notausgang auf der Hausrückseite videoüberwacht.

 

 

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